Literatur

Der Kangal gehört in Deutschland in einigen Bundesländern zu den Listenhunden. Er wird in Hamburg und in Hessen als gefährlich eingestuft – in Hamburg kann er durch einen Wesenstest von den Regelungen der Rassliste befreit werden. Die Hessische Verordnung führt die Rasse Kangal (Karabash) zusammen mit 10 weiteren Rassen auf, deren Gefährlichkeit bis zum Beweis des Gegenteils amtlich vermutet wird. Der Import nach Deutschland ist nicht verboten. Jedoch ist nach Angaben der Türkischen Botschaft in Berlin die Ausfuhr von Kangals aus der Türkei verboten.

  • Hans Räber: Enzyklopädie der Rassehunde (Band 1), Stuttgart 2001 (2. Auflage), ISBN 3-440-06555-3, S. 66–74

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