Der American Staffordshire Terrier zählt in fast allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. Der Import dieser Rasse nach Deutschland ist durchgehend verboten.
Wie bei allen Rassen, die allgemein zu den Kampfhunden gezählt werden, herrscht auch beim American Staffordshire Terrier eine Kontroverse über die artbedingte Gefährlichkeit für Menschen. Kritiker gehen von einem übersteigerten Angriffs- und Kampfverhalten aus . Von anderen wissenschaftlichen Quellen wird dies bestritten .
Im Schweizer Kanton Wallis ist die Haltung neuer Hunde dieser Rasse als Reaktion auf Vorfälle im Kanton Zürich seit 1. Januar 2006 verboten. Für Hunde dieser Rasse, die vor dem 1. Januar 2006 im Wallis gehalten wurden, sieht der Staatsrat Übergangslösungen vor. Sofern das durch den betreffenden Hund bestehende Unfallrisiko als gering eingestuft wird, kann auf das Verbot des Hundes verzichtet werden.
Hunde, Haushund