Rasseproblematik „gefährliche Hunde“

Der Bullterrier von heute ist kräftig gebaut, muskulös, mit durchdringendem und entschlossenem Ausdruck. Ein einzigartiges Merkmal ist sein downface (divergierende Kopflinien) und der eiförmige Kopf. Das Haar ist kurz, glatt und ebenmäßig, meist reinweiß. Bei farbigen Hunden muss die jeweilige Farbe vorherrschend sein, gestromt. Die Ohren sind klein, dünn und nahe zueinander angesetzt, steif aufgerichtet. Sein idealer Charakter wird als eigensinnig, feurig und tapfer beschrieben, dabei mit einem ausgeglichenen Wesen, diszipliniert und freundlich gegenüber Menschen. Züchter sollen nunmehr Tiere, die diesen Forderungen nicht nachkommen, nicht wesensfest oder gar aggressiv sind, von der Zucht ausschließen.

Der Bullterrier wurde von Anfang an in unterschiedlichen Größen gezüchtet. Die Größe, die heute als Miniatur Bullterrier bezeichnet wird (Sollgröße liegt bei 35,5 cm), war Ende des 19. Jahrhundert weitaus häufiger als der große Hundetyp.

Heute hat sich das Exterieur der Bullterrier wesentlich verändert. Typisch ist der von der Seite betrachtete eiförmige Kopf mit einer konvexen, so genannten römischen Nase, welcher auf die Zuchtbemühungen von Raymond Oppenheimer zurückgeht. Für Bullterrier gibt es im Rassestandard keine Größen- oder Gewichtsbeschränkungen, wie es bei anderen Hunderassen üblich ist. Forderung ist ein ausgewogener Körperbau mit einem Maximum an Substanz (was nicht zu verwechseln ist mit einem Maximum an Gewicht).

Ursprünglich wurden Bullterrier als reinweiße Hunde gezüchtet. Es gab von Anfang an auch Züchter, die farbige Tiere bevorzugten, die unter anderem durch Einkreuzung von Staffordshire Bullterriern entstanden. Bis 1950 bestand jedoch beim Kennel Club ein Kreuzungsverbot für weiße mit farbigen Tieren.

Beim Miniatur Bullterrier ist, anders als beim als Standard bezeichneten Bullterrier, die Größe im Rassestandard festgelegt. Der FCI-Rassenstandard (wie auch der Kennel Club-Standard) für beide ist im übrigen identisch. Die Widerristhöhe des Miniatur Bullterriers sollte 35,5 cm (14 ins.) nicht überschreiten, Gewicht und Größe sollen zueinander im richtigen Verhältnis stehen, die Hunde sollten harmonisch sein. Im Mutterland der Bullterriers, Großbritannien, werden vom Kennel Club Bullterrier und Miniatur Bullterrier als eigenständige Rassen geführt, bei der FCI werden Bull Terrier (Standard) und Miniature Bull Terrier als zwei Varietäten der Rasse klassifiziert. Die beiden deutschen FCI-Vereine im VDH gehen wie folgt vor: die Gesellschaft der Bullterrier-Freunde stellt den (bis auf die Größe dem Standard Bullterrier gleichlautenden) FCI-Standard auf ihrer Internetseite mit der Rasseübersicht separat unter dem Link Miniatur Bullterrier dar, während der Deutsche Club für Bullterrier die beiden zu „Bullterrier / Miniatur Bullterrier“ zusammenfasst, aber getrennte Züchter- und Deckrüdenlisten führt.

Der Standard Bullterrier wird von den meisten Bundesländern in ihren Hundeverordnungen oder -gesetzen in der Liste der gefährlichen Hunde aufgeführt. Das bedeutet, dass die Haltung und/oder Zucht des Standard Bullterriers in diesen Bundesländern verboten oder eingeschränkt ist. Des Weiteren wird diese Rasse im Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde geführt, wodurch derzeit der Import in das Bundesgebiet verboten ist, auch in jene Bundesländer, die den Bullterrier nicht gelistet haben.

Die Hundebuch-Autorin Gudrun Beckmann äußerte am 27. Juni 2000 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur,

  • Listenhunden sei „ein Hang zum aggressiven Explodieren“ angeboren, nicht anerzogen.
  • „Es fehlt diesen Tieren die unter Hunden sonst übliche Sozialisierbarkeit.“
  • Als Gegenbeispiel nennt sie den Schäferhund, dieser „greife nicht von sich aus an, ohne provoziert zu werden.“
  • die Tiere müssten in getrennten Zwingern gehalten werden, „Lebenslange Einzelhaft ist die einzige Lösung des Problems.“
  • Am 4. Oktober 2000 ergänzte sie gegenüber dpa „Die Hunde haben einen Vorderhirnschaden“

Der Genetiker Hellmuth Wachtel widersprach dem und führte aus

Diese pathologische Erscheinung sei seiner Erkenntnis nach keineswegs für die genannten Bull-Rassen charakteristisch. Die Verhaltensforscherin Feddersen-Petersen erklärte dazu am 6. Oktober 2000, dass sie keine wissenschaftliche Studie über derartige Vorderhirnschäden dieser Hunderassen kenne.

Die tatsächliche Gefährlichkeit des Standard Bullterriers wird mittlerweile von vielen Experten bestritten. So erklärt zum Beispiel Hansjoachim Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover im April 2005:

und

Beim Miniatur Bullterrier sieht die rechtliche Lage anders aus. Er wird auf Grund seiner deutlich kleineren Größe und seines deutlich niedrigeren Gewichtes nicht als gefährlich eingestuft. Er ist vom Gesetz her wie jeder andere "Nicht-Listen-"Hund zu sehen. Für seine Haltung bedarf es in keinem Bundesland einer besonderen Haltegenehmigung, genauso wenig ist der Halter eines Miniatur Bullterriers zur Zahlung erhöhter "Kampfhundesteuer" verpflichtet.

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