EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt; in Deutschland können alle Tierärzte diese Ermächtigung auf Antrag erhalten. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt.Für Reisen nach Irland, Großbritannien und Schweden gelten für die nächsten fünf Jahre noch zusätzliche Regeln, der EU-Heimtierausweis reicht hierfür nicht.Die Vordrucke für die Heimtierausweise werden von verschiedenen Firmen hergestellt und vertrieben. Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer stehen. Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland – einer Firmenchiffre (beispielsweise 02) sowie der fortlaufendenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein. Entspricht der Ausweis nicht diesen Vorgaben, können den Tierhaltern an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten erwachsen.
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