Allgemeines

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt; in Deutschland können alle Tierärzte diese Ermächtigung auf Antrag erhalten. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt.

Für Reisen nach Irland, Großbritannien und Schweden gelten für die nächsten fünf Jahre noch zusätzliche Regeln, der EU-Heimtierausweis reicht hierfür nicht.

Die Vordrucke für die Heimtierausweise werden von verschiedenen Firmen hergestellt und vertrieben. Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer stehen. Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland – einer Firmenchiffre (beispielsweise 02) sowie der fortlaufendenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein. Entspricht der Ausweis nicht diesen Vorgaben, können den Tierhaltern an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten erwachsen.

Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren.

Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Den Haustier-Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen und führen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.

Im Heimtierausweis ist eingetragen:

  • der Halter des Tieres mit Adresse
  • optional ein Foto des Tieres
  • Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (sofern vorhanden) und Fellkleid
  • Microchipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle
    • bis auf weiteres reicht auch eine Tätowiernummer: Nummer der Tätowierung und Datum
  • alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel EU-Heimtierausweis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.