Eine wichtige Zusatzuntersuchung ist die Urinuntersuchung. Über ein Blasenkatheter kann versucht werden, Urin zu gewinnen, besser mit einer ultraschallgeführten Blasenpunktion. Der Nachweis von Blut in Urin ist ein wichtiges Diagnosekriterium für eine FLUTD. Darüber hinaus ist der pH-Wert und das Vorkommen von Harnkristallen im Sediment zu prüfen.
Harngries lässt sich auch sonografisch in der Harnblase darstellen, ebenso eine Verdickung der Harnblasenwand. Größere Steine können auch röntgenologisch nachgewiesen werden. Mittels Kontrastmittel können auch Missbildungen der Harnwege röntgenologisch erfasst werden. Bei Rezidiven empfiehlt sich eine Blasenspiegelung. Bei mikroskopischen Nachweis von Bakterien oder Eiter ist eine bakterielle Untersuchung erforderlich.
In der Blutuntersuchung sollten insbesondere die Harnstoff-, Kreatinin- und Kalium-Werte überprüft werden.
Die Idiopathische FLUTD verschwindet meist auch ohne Behandlung binnen einiger Tage . Unterstützend wird die Gabe von Glykosaminoglykanen sowie von entzündungshemmenden und schmerzlindernden Medikamenten empfohlen. Teilweise werden auch krampflösende Medikamente eingesetzt.
Bei früher ebenfalls zu FLUTD gezählten Erkrankungen richtet sich die Therapie nach der Ursache, also Harnansäuerung bei basischem pH-Wert und Struvitnachweis. Bei einer bakteriellen Beteiligung ist die Gabe von Antibiotika angezeigt, allerdings sind nur etwa 5 % der FLUTD-Fälle wirklich infektiöser Natur. Nach den Antibiotika-Leitlinien sollte die Gabe nur nach erfolgtem Erregernachweis und Antibiogramm erfolgen. Eine obstruktive Urolthiasis mit Verlegung der Harnwege ist ein Notfall. Zunächst kann eine mechanische Beseitigung des Harnsteins über einen Blasenkatheter unter Sedierung bzw. Kurznarkose versucht werden. Nach dessen Entfernen muss die Harnblase mehrmals am Tag ausgedrückt werden, denn im Anschluss an eine Obstruktion entsteht bei Katzen häufig eine Lähmung der Muskulatur der Blasenwand (Detrusor). Die Blasenmuskulatur kann mit einem Cholinergikum (z. B. Bethanechol) angeregt werden. In schweren Fällen ist eine chirurgische Beseitigung des Harnröhrensteins erforderlich. Zur Rezidivprophylaxe wird gelegentlich eine Penisamputation mit Schaffung eines künstlichen Harnröhrenausgangs im Bereich des Damms durchgeführt (Perineale Urethrostomie). Diese Operation kann allerdings ein erneutes Auftreten einer Obstruktion nicht vollständig verhindern und birgt auch ein erhöhtes Risiko für aufsteigende Harnwegsinfektionen .