Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst“ ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet. Etwa 1-2% der Blinden in Deutschland haben einen Führhund. Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Integration blinder Menschen dar.
Die Idee zur Ausbildung von Blindenführhunden entstand u.a. in dem 1892 vom Tiermaler Jean Bungartz gegründeten Verein für Sanitätshunde. Im August 1916, während des Ersten Weltkrieges, führten die steigenden Kriegsopfer zur Entstehung des Dressurgedankens, dessen erfolgreiche Umsetzung aber erst am 27. April 1918 im Kriegsministerium auf Resonanz stieß. In der Weimarer Republik wurde die Methode vor allem von privater Seite weiter vorangetrieben. Im Verein war es dessen langjähriger Vorsitzender, der Oldenburger Verleger Heinrich Stalling, der neben einer Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von Führhunden für Blinde besonders hervortrat.