Unter Gebrauchshunden versteht man Hunde, die Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen, gewissermaßen „berufstätige“ Hunde. Heute am bekanntesten sind wohl die landläufig Polizeihunde genannten Hunde im Behördendienst. Hier werden sie zur Spurensuche, zum Auffinden von Drogen, Sprengstoff sowie Menschen (vermisste Kinder, hilflose Personen, entflohene Tatverdächtige oder Sträflinge) und Leichen, aber auch auf der Streife als Waffe und zur Bewachung eingesetzt.
Einige Hunderassen eignen sich als Blindenführhunde, wohl eine der schwierigsten Aufgaben unter den Hunde„berufen“, und als Assistenzhunde für Menschen mit anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen, manche können auch als Rettungshunde oder Therapiehunde ausgebildet werden.
Die Verwendung als Gebrauchshund, heute zahlenmäßig nur eine Randerscheinung, ist wohl die ursprünglichste Form der Hundehaltung. Am Anfang stand die Hilfe bei der Jagd, sowohl beim Aufspüren und Aufjagen als auch beim Erlegen der Tiere. Bei Aboriginies, die teilweise auch von Hunden begleitet wurden, stand dagegen im Vordergrund, dass Menschen und Hunde sich in den kalten Wüstennächten aneinander wärmen. Eine besondere Jagdzusammenarbeit gibt es vielfach nicht. Die Hunde erhielten auch lediglich einige Reste.
Die Begleitung bei der Jagd war wahrscheinlich die erste und über lange Zeit wichtigste Nutzung von Hunden. Die dazu notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten hatten die Tiere von ihren Vorfahren, den Wölfen, geerbt, so dass dazu keine besonderen züchterischen Leistungen nötig waren. Erst viel später wurden spezielle Jagdhundrassen gezüchtet. Für die Treibjagd benötigte man beispielsweise Hunde, die schnell laufen konnten, während kleine Hunde (Dackel oder Dachshund, Terrier) leicht in Fuchs- oder Dachsbaue eindringen konnten.
Indem die Menschen sesshaft wurden und verstärkt Landwirtschaft und Viehzuch betrieben, wurden Hunde auch verstärkt zum Bewachen von Hof, Haus und Herden eingesetzt. Für die Auswahl der geeigneten Tiere als Hirtenhunde wurde ihr natürlicher, auf den Wolf zurückgehender Trieb, das Rudel zusammenzuhalten, ausgenutzt.
Prinzipiell können alle Hunde als Wachhund eingesetzt werden, indem man ihren natürlichen Instinkt ausnutzt, das Rudel zu alarmieren, wenn Gefahr droht. In den Städten waren es naturgemäß eher die kleinen Hunderassen wie der Spitz, während auf dem Land wegen der höheren Abschreckungswirkung auch große Hunderassen zum Einsatz kamen. Häufig wurden jeweils zwei Hunde gehalten: kleine Hunde, die über eine niedrige Reizschwelle verfügten und das Herannahen eines Fremden meldeten, sowie große Hunde, die bereit waren, Haus und Hof zu verteidigen, die Hofhunde. Auch die Herdenschutzhunde gehören zu den Wachhunden und werden heute teilweise zur Objektbewachung eingesetzt wie zum Beispiel der Kangal in der Türkei.
Die Nutzung von Hunden als „Zugtier des armen Mannes“ ist zumindest vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert hinein verbürgt. Zumindest in Niemegk, damals Kreis Zauch Belzig in der Mark Brandenburg wurden Hundewagen, beispielsweise bei der Heuernte, von kleinen Bauern seit nach dem Krieg 1870/71 noch bis etwa zur Verstaatlichung der Landwirtschaft durch die DDR benutzt. In nördlichen Ländern werden Hunde wie der Husky oder der Samojede auch heute noch als Schlittenhunde eingesetzt. Siehe hierzu Zughund und Hundewagen
Aufgrund seiner sozialen Anpassungsfähigkeit ist der Haushund das mit dem Menschen am vielfältigsten verbundene Tier. So verbringen viele Menschen heute mit ihrem Hund ihre Freizeit und betreiben dabei auch Hundesport. Nicht selten fungieren die Tiere sogar als einzige soziale Beziehung ihres Besitzers. Es kommt durch die hierbei häufig auftretende Vermenschlichung der Hunde oft zu gravierenden Haltungsfehlern, wobei die natürlichen Bedürfnisse der Tiere missachtet werden.
Zu allen Zeiten wurden Hunde auch im Krieg für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt. Später verwendete man bestimmte Rassen als Kampfhunde, für Kämpfe mit anderen Tieren, aber auch gegeneinander (siehe Artikel Kampfhunde). Umgangssprachlich werden bestimmte Rassen pauschal als gefährliche „Kampfhunde“ eingestuft, ohne dass dieser Einteilung wissenschaftlich belegbare Kriterien zugrunde liegen. Der Begriff „Kampfhund“ wird heute fast nur noch in einschlägigen Medien benutzt. Behördlicherseits wird Listenhund, Anlagehund, Kategoriehund oder soKa (sogenannter Kampfhund) verwendet. Die als Argument angeführte Behauptung, dass einige Hunderassen eine genetisch bedingte verminderte Beißhemmung hätten, ist aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten falsch. Unter Beißhemmung versteht man das natürliche Verhalten eines Hundes oder Wolfes, welches die Aggressivität innerhalb des Rudels begrenzt. So gibt es in Wolfsrudeln und auch unter Hunden nur selten tödlich verlaufende Kämpfe, da die Tiere beispielsweise durch „Unterwerfungsgesten“ ihre Rangordnung festlegen. Diese Muster sind im Welpenalter erlernt und können bei fehlender Sozialisation der Tiere gezielt unterdrückt werden, ein Effekt, welcher auf alle Hunderassen zutrifft. Inwieweit die Veranlagung zu derartigen Verhaltensstörungen auch vererbt werden und damit gezielt herausgezüchtet werden kann, ist strittig. Da „Kampfhunde“ im kriminellen Milieu den Charakter von Statussymbolen haben, werden Welpen hier teilweise gezielt auf diese Verhaltensstörung trainiert und auch bei der Zucht selektiert, um die soziale Stellung ihrer Besitzer zu unterstreichen.
Ausgangspunkt der kritischen Medienberichterstattung und der skeptischen Haltung der Öffentlichkeit gegen die „Kampfhunde“ sind immer wieder – teils tödliche – Unfälle mit Vertretern dieser Rassen. Nach absoluten Zahlen aus den Statistiken der Bundesländer werden die meisten Beißunfälle in Deutschland jedoch durch Schäferhunde verursacht, welche man nicht zu den „Kampfhunden“ rechnet. Andererseits sollen Hunderassen wie der Pitbull durch die enorme Kraft ihrer Kiefermuskeln auch bereits bei versehentlichem Biss stärkere Verletzungen hervorrufen als andere Hunde gleicher Größe. Daher haben sie das Potential, besonders bei unsachgemäßem Umgang zu einer erheblichen Gefahr zu werden. Solche Hunde stellen spezielle Anforderungen an ihre Haltung und Erziehung und benötigen einen verantwortungsbewussten Halter, so der Gesetzgeber. Diese Aussagen konnten bisher aber nicht belegt werden. Anerkannte Wissenschaftler angefangen von Günther Bloch über Dorit Urd Feddersen-Petersen bis Erik Zimen bestätigen, dass sie dafür keine Anhaltspunkte haben, und bestreiten, dass es Messungen der Beißstärken überhaupt gibt.
Besonders im nördlicheren Asien ist das Fell des Hundes als Pelz begehrt, so noch Anfang des 20. Jahrhunderts Hundeleder, beispielsweise für Handschuhe. In Brasilien werden Hundefelle, insbesondere die der Dackel, zum Bespannen einer Reibetrommel (Cuíca) verwendet. Hundefell wird auch in Europa gehandelt. Da keine Deklarationspflicht besteht, wurden oft Phantasienamen wie „Gaewolf“ verwendet oder das Produkt wurde nur als „echter Pelz“ deklariert. Seit dem 31. Dezember 2008 sind Handel und Import von Katzen- und Hundefellen in der EU verboten.
Hundefleisch wird in einigen Ländern als Nahrung genutzt, zum Beispiel in Korea, Vietnam und einigen südlichen Provinzen Chinas wie Guangdong. Allerdings hat sich in vielen Kulturen ein Nahrungstabu herausgebildet, das den Verzehr verbietet. In Deutschland und anderen Ländern gilt Hundefleisch per Gesetz nicht als Nahrungsmittel und darf auch nicht gehandelt oder in den Verkehr gebracht werden.
2008 lebten in Deutschland etwa 5 Millionen Hunde (etwa 69 % Rassehunde und 31 % Mischlinge), in der Schweiz etwa 440.000 und in Österreich etwa 550.000. Nach der Hauskatze ist der Hund damit das meist gehaltene Haustier.
Hunde werden in Deutschland zu den Kleintieren gerechnet. Sie werden im Normalfall als einzelne Individuen oder in kleinen Gruppen in unmittelbarer Nähe des Lebensraumes ihrer Besitzer gehalten. Dies kann zum einen die Wohnsphäre des Besitzers selbst sein, daneben ist jedoch auch die Haltung im Freien (im Zwinger oder in Anbindehaltung) durchaus üblich. Alle drei Formen der Haltung bergen die Gefahr nicht tierschutzgerechter Unterbringung der Tiere in sich.
Verwilderte Haushunde (so genannte „streunende Hunde“) sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz heute fast nicht mehr anzutreffen. Zur Bekämpfung dieser streunenden Hunde wurden früher auch städtische Hundefänger eingesetzt.
Eine vollwertige Ernährung der Hunde erfolgt am einfachsten über die Verfütterung qualitativ hochwertiger kommerzieller Hundefuttermittel. Obgleich der Anteil von Futtermittelallergien in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, stellt diese Fütterung die Versorgung der Tiere mit essentiellen Nahrungsbestandteilen am einfachsten sicher. Andere Hundehalter sind der Ansicht, dass eine Hundeernährung mit Frischfleisch, Innereien, Knochen, Gemüse und Kräutern, ergänzt mit wertvollen Pflanzen- und Fischölen (siehe auch BARF), besser sei. Ernährungsphysiologisch fragwürdig ist die Ernährung durch hauseigene Speisereste, da hierdurch Mangelzustände hervorgerufen werden können.
Viele menschliche Nahrungs- und Genussmittel sind für Hunde mehr oder wenig giftig. Als Beispiel sei hier Schokolade angeführt. Das Theobromin in der Schokolade ist für Hunde in größeren Mengen sehr gesundheitsschädlich und kann in Einzelfällen auch zum Tode führen. Die letale Dosis beträgt 100 mg Theobromin/kg Körpergewicht, bereits geringere Mengen führen aber zu Vergiftungserscheinungen, die sich in Erbrechen, Durchfall, Unruhe, Muskelkrämpfen und Harninkontinenz äußern können. Wann diese gefährliche Dosis erreicht wird, ist sehr umstritten und zudem abhängig von der Schokolade, bzw. von deren Art. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein mittelgroßer Hund (25 kg) mehrere Tafeln Milchschokolade fressen muss, bevor es wirklich gefährlich wird. Allerdings kann das Theobromin auch gespeichert werden, darum muss man auch bei regelmäßiger Verabreichung von kleinen Mengen aufpassen. Ebenfalls giftig für Hunde sind Speisezwiebeln, Weintrauben und Rosinen, so dass Essensreste mit solchen Inhalten nicht an Hunde verfüttert werden dürfen.