Die normale Körperinnentemperatur bei Hunden beträgt 37,5–39 °C, bei Welpen bis zu 39,5 °C. Die Atemfrequenz in Ruhe beträgt 10–30 Atemzüge/Minute, der Puls 70–160/Minute. Hunde großer Rassen liegen eher im unteren, kleiner Rassen im oberen Bereich dieser Werte.
Die normale Trinkmenge eines Hundes liegt zwischen 20 und 70 ml pro kg Körpermasse, die täglich gebildete Urinmenge bei 20–45 ml/kg. Eine Urinmenge größer als 50 ml/kg wird als Polyurie angesehen.
Bei einigen Rassen geht die Zucht so weit, dass die Hunde gesundheitliche Probleme erleiden, wie Kurzatmigkeit oder Augenprobleme oder dass der Geburtsvorgang nicht mehr natürlich ablaufen kann, wie z. B. bei der Englischen Bulldogge. Bei anderen wurden die natürlichen Merkmale maßlos übertrieben: Faltenbildung (Shar Pei), Fellstruktur usw.
Derartige Zuchtziele bezeichnet man heute als Qualzucht, wobei die Abgrenzung sehr schwierig ist, da schwer zu sagen ist, ab wann ein Hund durch bestimmte körperliche Merkmale gequält ist. Ein Verbot ist wegen dieser Definitionsfragen und auch der Meinung einiger Züchter, die mit ausgefallenen Rassen und extremen Züchtungen ihr Geld verdienen, schwer durchzusetzen. Grenzwertig ist z. B. auch der aktuelle Zuchtstandard des deutschen Schäferhundes: Die in den letzten 50 Jahren in Mode gekommene stark abfallende Rückenlinie führt häufig zu Hüftgelenkproblemen (Hüftdysplasie), ein Leiden, das Schäferhunde noch in den 1940er Jahren sehr selten hatten.
Das Ende 2005 verabschiedete neue Tierschutzgesetz der Schweiz könnte aus diesem Grunde zum Verbot einiger Rassen führen. Ähnliche Gesetzesänderungen sind auch in EU-Staaten geplant. Rassen, bei denen oft fälschlicherweise von Qualzucht gesprochen wird, sind beispielsweise der Xoloitzcuintli oder Mexikanische Nackthund, der als gesunder und besonders langlebiger Hund zu den ältesten Hunderassen zählt. Wenn einigen Nackthunderassen jedoch zusätzlich zum Haarkleid auch wichtige Zähne fehlen und diese Hunde teilweise weder Knochen noch hartes Futter fressen können, ist die Grenze zur Qualzucht eindeutig überschritten.
Der Chihuahua stand kurz vor dem Urteil Qualzucht, da die Hündinnen zu klein waren und meist Totgeburten erzeugten. Schließlich wurde ein Mindestgewicht für diese Zwerge vorgeschrieben.
Das Spektrum der beschriebenen Hundeerkrankungen ist überaus reichhaltig und in seiner Vielfalt mit Erkrankungen des Menschen durchaus vergleichbar. Ausgesprochen häufige Hundekrankheiten sind:
- Sinnesorgane: Gehörgangentzündung (Otitis externa), Grauer Star, Bindehautentzündung, PRA (Progressive Retinal Atrophy, Netzhautdegeneration)
- Verdauungsorgane: Zahnstein, Magendrehung (bei großen Rassen), Futtermittelunverträglichkeiten, akute Resorptionsstörungen (Durchfall), Parasitenbefall (Bandwurmerkrankungen des Hundes)
- Atmungsorgane: Rhinitis, sekundäre Tumorerkrankungen der Lunge
- Herz-Kreislaufsystem: Herzerweiterung (dilatative Kardiomyopathie, v. a. bei großen Rassen), Herzklappenerkrankungen (vor allem kleinere Rassen)
- Harn- und Geschlechtsorgane: Niereninsuffizienz, Gebärmuttervereiterung (Pyometra), Prostatavergrößerung, Präputialkatarrh
- hormonelle Störungen: Zuckerkrankheit, Funktionsstörungen im Bereich der Schilddrüse (Hypothyreose) und der Nebennieren (Hyperadrenokortizismus)
- Nervensystem: Epilepsie, Störungen der Nervenfunktion durch Bandscheibenvorfall (vor allem bei Rassen mit relativ langem Rücken, beispielsweise Teckel (Dackellähme))
- Haut: Atopische Dermatitis, Futterallergie, Demodikose, Räude, Malassezien-Dermatitis, Tumore der Milchdrüse
- Bewegungsapparat: Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED), Kreuzbandriss
- Infektionen: Gegen einen Großteil der früher seuchenhaft aufgetretenen Erkrankungen wie Parvovirose, Staupe oder auch Tollwut sind die meisten Hunde durch Impfungen geschützt. In den letzten Jahren nimmt der Anteil der Infektionen durch Reisekrankheiten (Leishmaniose, Babesiose, Dirofilariose oder auch der von Zecken übertragenen Borreliose) erheblich zu.
Bei einigen Hunderassen ist die Gefahr genetischer Defekte gegeben. Diese werden besonders durch die ständige Einkreuzung des gleichen Genmaterials begünstigt, wie es bei der Zucht in isolierten Gebieten, wie Inseln, der Fall ist. Aber auch zur Erreichung von „Zuchtzielen“ wurden und werden manchmal genetische Defekte bewusst ausgenutzt bzw. in Kauf genommen. Bekannt sind hier z. B. die Hüftgelenksdysplasie (HD), die Ellbogengelenksdysplasie (ED), die sogenannte Dackellähme oder der Merle-Faktor (ein genetischer Farbdefekt, welcher sich durch eine als Tigerschecke bezeichnete Grauscheckung auszeichnet). Die Gelenksveränderungen sind hauptsächlich auf das „Schönheitsideal“ im Bezug auf den Körperbau, z. B. den schräg abfallenden Rücken des Schäferhundes oder den überlangen Rücken des Dackels zurückzuführen. Folgen derartiger Gendefekte können von Schmerzen bei der Bewegung bis hin zu völliger Lähmung führen. Ein weiterer durch Zucht entstandener Defekt am Knochengerüst ist das weniger bekannte Wobbler-Syndrom. Dies tritt vor allem bei langhalsigen Rassen wie dem Dobermann und der Deutschen Dogge auf und bezeichnet mindestens einen deformierten Halswirbel (meistens C7). Der deformierte Wirbel ist instabil. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verengung des Rückenmarkskanal führen und dadurch zur Lähmung der Vorderbeine.
Weniger bekannt ist ein Gendefekt der speziell bei Langhaarcollies entdeckt wurde, aber auch bei mit Collies verwandten Rassen wie beim Australian Cattle Dog und bei zahlreichen anderen britischen Hütehunderassen auftritt. Dieser Defekt, der MDR1-Defekt, verhindert die Synthese eines bestimmten Eiweißes. Das Eiweiß spielt eine wichtige Rolle bei der Entgiftung. Es ist u. a. für die Blut-Hirn-Schranke wichtig, wo es dafür sorgt, dass bestimmte medizinische Wirkstoffe nicht in das Gehirn gelangen können. Fehlt das Eiweiß, kann das Tier an bestimmten Medikamenten sterben. Dieses Eiweiß kommt aber auch in vielen inneren Organen (Leber, Niere,…) vor. Hier ist noch nicht weiter bekannt, welche Folgen sein Fehlen haben kann. Auch Zusammenhänge mit Todesfällen nach einer Narkose werden diskutiert.
Der Hundehalter haftet in Deutschland für seinen Hund im Rahmen der Gefährdungshaftung § 833 S. 2 BGB. Das bedeutet, dass er jeden Schaden ersetzen muss, den der Hund verursacht, unabhängig von der Schuldfrage.
Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig (im Gegensatz zu der von Katzen oder Pferden). Die Hundesteuer wird von der Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben und durch eine Steuerplakette nachgewiesen. Manche Gemeinden fordern, dass die Plakette gut sichtbar am Hund zu befestigen ist. Eine Verpflichtung zu bestimmten Impfungen (Tollwut) gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang, oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden sind landesspezifisch.
Für Haushunde besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Implantation eines Chips, der die Identifikation des Tieres ermöglicht. Zum Auslesen der Transpondernummer des Tieres wird ein Lesegerät benötigt, über das in der Regel Tierärzte, Tierheime und Polizeidienststellen verfügen. Einige nichtkommerzielle Organisationen wie Tasso e.V. betreiben zentrale Registrierungsstellen für entlaufene und aufgefundene Hunde; hier kann auch die Chipnummer des eigenen Tieres registriert werden. Diese Nummer ist weltweit einmalig und erlaubt im Gegensatz zur Tätowierung eine sichere Identifizierung des Hundes.
Bei Grenzübertritt muss seit 2004 in EU-Europa ein Heimtier-Ausweis zur Identifikation mitgeführt werden, weiterhin muss ein Chip implantiert sein, dessen Nummer im Heimtierausweis vermerkt ist. Die Chippflicht gilt für alle Hunde und ist nicht wie bei den „Listenhunden“ größenabhängig. Bis zum Jahre 2011 gilt übergangsweise auch die Tätowiernummer. Der Sinn dieser Regelung ist der Kampf gegen die Tollwut.
Es gilt die Tierschutz-HundeVO. Hier sind die Mindestbedingungen für Räume, Zwinger und Leinenhaltung vorgegeben.
In Deutschland gibt es keinen offiziell anerkannten Hundeführerschein, auch wenn dies von einigen Hundeschulen suggeriert wird. Die Ausbildung zum Begleithund ist ebenfalls weder vorgeschrieben, noch gesetzlich geregelt; die Begleithundeprüfung kann an verschiedenen Einrichtungen abgelegt werden, dabei ist auf die Anerkennung durch die zuständigen Dachverbände der jeweiligen Hundeschule zu achten. Rettungshundeprüfungen können nur in einer zugelassenen Rettungshundestaffel abgelegt werden.
In einigen Städten Saudi-Arabiens wie Dschidda, Mekka und neuerdings auch der Hauptstadt Riad ist der Verkauf und das Ausführen von Hunden oder Katzen verboten, da dies laut Polizei häufig die Kontaktaufnahme zwischen Männern und Frauen begünstige. Das Tier kann bei Zuwiderhandlung beschlagnahmt werden.