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Hunde und Katzenhaltung
Hundegesetze
Als Hundegesetz oder Hundeverordnung bezeichnet man rechtskräftige Regelungen über die Haltung von Haushunden. In der Regel beziehen sich diese primär auf Einschränkungen, die Hunden generell oder bestimmten Rassen (sogenannten Listenhunden) auferlegt werden.In vielen bundesdeutschen Ländern gilt für die sogenannten Listenhunde ein durch Überprüfung aufhebbarer Leinen- und Maulkorbzwang. Teilweise wurden auch Zuchtverbote für die genannten Rassen erlassen, bundesweit gilt ein Einfuhrverbot für bestimmte Rassen.In vielen Kommunen dürfen Hunde in Grünanlagen und öffentlichen Parks nur angeleint geführt werden (mit Ausnahme ausgewiesener Hundeauslaufgebiete wie z.B. in Berlin). Manche kommunale Verordnungen begrenzen die maximale Länge der Hundeleine auf zwei Meter (im öffentlichen Raum) bzw. einen Meter (in Menschenansammlungen, Einkaufsstraßen, öffentlichen Verkehrsmitteln usw.).Einige Bundesländer schreiben außerdem eine Kennzeichnung der Hunde durch Microchip sowie eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor.Verstöße gegen diese Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden; meistens gibt es allerdings keinen festen Bußgeld-Katalog. Die Kontrollen (Parküberwachung, Hundekotbeseitigung etc.) werden durch Veterinärämter oder Ordnungsämter durchgeführt.