Die Hundehalter sind in Deutschland zur Entfernung von Hundekot verpflichtet. In einigen Parks und Grünanlagen, in denen Hunde erlaubt sind, sind Spender mit Tüten zum Aufnehmen des Kotes aufgestellt.
Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich lauten: § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung: Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen.
In der Schweiz besteht in vielen Gemeinden die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und in einem speziell dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Robidog) zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit Strafen rechnen. Ebenfalls in der Schweiz gab es in den 1970er Jahren sogar eine Volksinitiative, die eine Pflicht zur Verwendung von Hundeklos in der Verfassung verankern wollte.
In Liechtenstein besteht ebenso die gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes. Zu diesem Zweck sind im gesamten Land (nicht nur im besiedelten Gebiet, auch auf Wanderwegen) Abfallbehälter aufgestellt.
Hundekot wurde früher bei der Herstellung bestimmter Ledersorten verwendet. Weiches Leder wurde vor dem Gerben mit Hundekot gebeizt. Damit wird die Haut weiter aufgeschlossen und nicht zur Lederstruktur gehöriges Eiweiß aufgespalten. Das Verfahren wurde auch zum Enthaaren der Haut eingesetzt Dieses Verfahren kam außer Gebrauch, nachdem Robert Hasenclever zwischen 1895 und 1897 begann, das Enzym Pankreatin in technischem Maßstab herzustellen. Es wurde 1907 durch O. Röhm in der Gerberei eingesetzt. . Der Effekt des Hundekotes wird jedoch nicht vom Kot selbst, sondern von auf ihm siedelnden Bakterien erreicht, die das Enzym Trypsin freisetzen. Der Hundekot wurde zu diesem Zweck gewerbsmäßig eingesammelt.