Behandlung und Bekämpfung

Die Zysten können oft bereits ab der 6. bis 8. Lebenswoche durch eine Ultraschalluntersuchung nachgewiesen werden. Da sich die Krankheit jedoch allmählich entwickelt, ist ein sicherer Ausschluss erst mit höherem Lebensalter möglich. Im Alter von vier Monaten ist bereits eine 75 prozentige Vorhersagesicherheit möglich, mit acht Monaten liegt diese bei 91 %. Daneben gibt es einen Gentest, mit dessen Hilfe Träger der PKD-Veranlagung vom Typ PKD1 identifiziert werden können. Entwickelt wurde er von Leslie Lyons (University of California, Davis).

Eine Therapie der Erkrankung ist nicht möglich, es kann lediglich eine symptomatische Therapie zur Minderung der Krankheitserscheinungen durchgeführt werden.

Die Bekämpfung richtet sich auf das frühzeitige Erkennen erkrankter Tiere und dem Ausschluss positiver Tiere aus der Zucht. Mit der Anpaarung zwischen einer polyzystisch-heterozygoten Katze mit einer PKD-freien Katze ist es möglich, PKD-freien Nachwuchs zu züchten. Da aus solch einer Verpaarung aber auch Tiere mit PKD fallen können, ist sie nach §11b des deutschen Tierschutzgesetzes nicht erlaubt: Sie wird im Gutachten zum Verbot von Qualzüchtungen unter „Weitere monogen vererbte Einzeldefekte und Erkrankungen“ als „Qualzucht“ eingestuft.

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