In dem zum 10. Oktober 2004 in Kraft getretenen Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin werden die vorher in der Berliner Hundeverordnung gelisteten Rassen Staffordshire Bullterrier und Dogue de Bordeaux nicht mehr aufgeführt.
Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu sind dann nicht mehr "vermutet gefährlich".
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 enthalten ist. Das BVerfG-Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen.